-
Die Stiftung
-
Spender
-
Stiftungen & Projekte
-
Begünstigte
-
News
Die Fondation du Pélican de Mie et Pierre Hippert-Faber startet im Rahmen ihres Hippert-Forschungsprogramms die zweite Ausgabe der Ausschreibung für Forschungsprojekte.
Die diesjährige Ausschreibung zielt darauf ab, die Finanzierung von Forschungsprojekten zu fördern – vorzugsweise an der Universität Luxemburg – mit ausschließlichem Fokus auf den Kampf gegen neurodegenerative Erkrankungen und die Onkologieforschung.
Die Fondation du Pélican de Mie et Pierre Hippert-Faber wurde 2010 unter dem Dach der Fondation de Luxembourg von Pierre Hippert gegründet, in Erinnerung an seine Frau. Der ehemalige luxemburgische Apotheker Pierre Hippert hatte eine große Leidenschaft für Wissenschaft und Kunst. Mit seiner Stiftung wollte er Initiativen unterstützen, die Forschung vorantreiben – insbesondere in den Bereichen wissenschaftlicher und akademischer Forschung. Obwohl Pierre Hippert leider 2021 im Alter von 92 Jahren verstarb, bleibt seine Vision durch seine Stiftung lebendig.
In diesem Sinne setzt sich die Fondation du Pélican für eine langfristige Förderung im Bereich Biomedizin und Biotechnologie ein.
Bewerben können sich öffentliche Einrichtungen, die Forschung in Luxemburg betreiben, z. B. Forschungseinheiten, Forschungslabore oder Forschungseinrichtungen, die an die Universität Luxemburg angeschlossen sind.
Die eingereichten Projekte können im Rahmen von Partnerschaften innerhalb der Universität Luxemburg stattfinden. Die Projektvorschläge können auf einem bereits abgeschlossenen Projekt aufbauen, um einen neuen Forschungsweg zu vertiefen und/oder eine neue strategische Forschungsrichtung zu entwickeln. Die Hauptforschungsleiter der Projekte sollten nach Möglichkeit Vertreter der Universität Luxemburg sein.
Luxemburgische öffentliche Einrichtungen sind nur dann förderfähig, wenn sie für die gesamte Laufzeit des Projekts einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 24 Monaten für Postdoktoranden und mindestens 36 Monaten für Doktoranden anbieten können.
Experten für Forschung und Entwicklung, Labortechniker und weiteres Personal, das die Arbeit von Doktoranden und Postdoktoranden unterstützt, dürfen nicht mehr als 33 % der Gesamtkosten der für das Projekt vorgesehenen Personalmittel ausmachen. Die Art des Vertrags (befristet oder unbefristet) ist für diese Kategorien nicht relevant. Forschungsdirektoren und andere Führungspositionen sind nicht förderfähig.
Der Projektvorschlag kann in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren öffentlichen Forschungseinrichtungen in Luxemburg oder im Ausland durchgeführt werden. Nur die kooperierenden Einrichtungen in Luxemburg können Mittel erhalten. Dies ist auf maximal 40 % des Gesamtprojektbudgets begrenzt.
Die kooperierenden Einrichtung(en) in Luxemburg oder im Ausland müssen sicherstellen, dass sie wissenschaftliche Betreuung sowie Büro- und/oder Laborräume anbieten können, sofern dies erforderlich ist.
Alle zusätzlichen Institutionen mit Sitz in Luxemburg, die eine wesentliche Rolle bei der Durchführung des Projekts spielen, sollten unter „Kooperierende Institution“ aufgeführt werden.
Das Projekt muss hinreichend detailliert sein, um dessen Bewertung durch die Gutachter zu ermöglichen. Die Laufzeit des Projekts muss angegeben werden und darf drei Jahre nicht überschreiten. Das Projektbudget muss detailliert aufgeführt werden, insbesondere wenn weitere Partner beteiligt sind. Die jährliche Finanzierung pro Projekt durch die Fondation du Pélican darf €250.000 nicht überschreiten. Das Gesamtbudget pro Projekt, das von der Fondation du Pélican für die gesamte Dauer des Vorschlags finanziert wird, darf €600.000 nicht übersteigen. Maximal drei Projekte können ausgewählt werden. Ein Beitrag oder eine Garantie für eine Kofinanzierung durch die Forschungspartnerschaft wird sehr geschätzt (zum Beispiel eine Sachleistung oder eine andere Finanzierungsquelle).
Zusammenfassend sind die folgenden Kosten im Rahmen der Projektdauer und ausschließlich für dessen Nutzen abgedeckt: befristete Positionen für Promovierende und Postdoktoranden, Anschaffung neuer Geräte und Software, Material- und Laboranmietung, Verbrauchsmaterialien für den Projektarbeitsplan/die Experimentation, Forschungsaufenthalte zur Förderung des Projekts (auf maximal zwei Monate begrenzt), Schulungen, die für neue Geräte, neue Forschungsmethoden usw. erforderlich sind.
Bitte beachten Sie die (nicht verpflichtenden) Anhänge als Teil des Einreichungsprozesses und als Gelegenheit, zusätzliche Informationen bereitzustellen, um die Qualität der Bewerbungsunterlagen zu verbessern und einen Mehrwert für Ihren Vorschlag zu schaffen. Der Inhalt der Online-Bewerbung sollte nicht einfach in die Anhänge kopiert werden.
Ein unabhängiges Gremium aus externen wissenschaftlichen Experten wird die eingereichten Anträge prüfen. Diese unabhängigen externen Experten werden von der Stiftung anhand ihrer jeweiligen Erfahrung, ihres Hintergrunds und ihrer Fachkenntnisse in dem jeweiligen Forschungsbereich ausgewählt.
Das Gremium übermittelt seine Bewertungsergebnisse an das Management-Komitee der Stiftung, das die endgültigen Stipendiaten validiert. Die Rangfolge und Empfehlung des Gremiums werden von der Stiftung übernommen. Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keinem Einspruchsrecht. Sollte das Gremium feststellen, dass keiner der Bewerber die Förderkriterien erfüllt, kann die Stiftung beschließen, keine Mittel zu vergeben. Die Förderung wird dem Forschungsprojekt bzw. -programm zugewiesen, nicht einer Einzelperson.
Die Mitglieder der Jury bewerten die Bewerbungen anhand der folgenden Kriterien:
Das Bewerbungsverfahren umfasst zwei Hauptschritte. Bewerber müssen zunächst ihre Absicht zur Bewerbung schriftlich an project.request@fdlux.lu senden, mit dem Betreff „2025 Pelican Research Program“. Alle Absichtserklärungen müssen innerhalb der Vorab-Einreichungsfrist eingereicht werden, bis spätestens 6. Dezember 2024, 14:00 CET.
In dieser E-Mail müssen Bewerber folgende Informationen angeben:
Bewerber erhalten anschließend einen Link zum Online-Grant-Antragsformular mit einer Login-ID und einem Passwort. Nach dem Zugriff auf das Formular müssen sie ihre VOLLSTÄNDIGE BEWERBUNG über das Online-Grant-Antragsformular bis spätestens 13. Januar 2025, 14:00 CET einreichen.
Die Laureaten werden bis Juni 2025 über die endgültige Entscheidung informiert. Sie werden eingeladen, ihr Forschungsprojekt spätestens im September 2025 bei einem Kick-off-Meeting mit der Jury unabhängiger Experten zu präsentieren. Bis zu drei Projekte können ausgewählt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an project.request@fdlux.lu.
Die Stiftung wird die Laureaten direkt auszeichnen. Ein Due-Diligence-Prozess wird auf potenzielle Laureaten angewendet, um deren Rechtschaffenheit und Integrität zu überprüfen.
Bitte beachten Sie die Unterlagen, die der vollständig ausgefüllten Bewerbung beigefügt werden müssen: