Detaillierte Beschreibung unserer Abläufe

 

Wie genau wird eine Treuhandstiftung gegründet und verwaltet?

 

Eine Treuhandstiftung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Per Definition übernimmt sie die Rechtspersönlichkeit der Fondation de Luxembourg. In der Praxis funktioniert das wie folgt:

 

  • Eine Stiftung wird basierend auf einem Vertrag zwischen dem Stifter und der Fondation de Luxembourg gegründet. Dieser Vertrag repräsentiert die Statuten der Treuhandstiftung. Der Vertrag enthält neben dem dem Stiftungszweck und dem Namen der Treuhandstiftung  auch die Laufzeit sowie die vereinbarte Stiftungssumme und eine Beschreibung der Rolle der Fondation de Luxembourg.
  • Vor Vertragsunterschrift wird ein segregiertes Bankkonto bei einer vom Stifter gewählten Bank im Namen der Treuhandstiftung eröffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fondation de Luxembourg die geltenden Know Your Customer (KYC) Vorschriften befolgt und im Regelfall nur direkte  Mittelüberträge von Banken mit Sitz in der EU/EEA akzeptiert und damit EU Geldwäsche Präventionsrichtlinien unterliegt.
  • Vor der Gründung der Treuhandstiftung wird der Stifter gebeten, ein Konformitätsschreiben zu unterzeichnen, in dem sichergestellt wird, dass alle relevanten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die gespendeten Mittel erfüllt werden.
  • Der Stifter überträgt seine Spende auf das für die Treuhandstiftung vorgesehene Konto der Fondation de Luxembourg.
  • Nach Gründung der Stiftung wird ein Verwaltungsausschuss etabliert (äquivalent mit einem Verwaltungsrat). Der Ausschuss besteht aus dem Stifter (im Falle von Unternehmen können das mehrere Personen sein), der unterstützt und beraten wird in Entscheidungen betreffend dem Management seiner Stiftung durch einen Vertreter der Fondation de Luxembourg  und mindestens einer unabhängigen Person; in der Regel ein Experte auf dem Gebiet der Aktivitäten der Treuhandstiftung.
  • Der Verwaltungsausschuss validiert alle Entscheidungen bezüglich der Führung, der Investitionspolitik und der von der Treuhandstiftung zu unterstützenden Projekte.
  • Das Vermögen der Treuhandstiftung wird durch eine vom Stifter ausgewählte Bank verwahrt und verwaltet.
  • Der Stifter kann jederzeit Rat und Unterstützung im Bezug auf seine Treuhandstiftung bei der Fondation de Luxembourg in Anspruch nehmen.
  • Die Fondation de Luxembourg unterstützt die Treuhandstiftung bei Kommunikations- und Marketingaktivitäten.
  • Sie kann auch Experten zu Rate ziehen, die dem Stifter helfen,  die Vorgehensweise bei der Projektauswahl zu optimieren.

             

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