FAQ Berater

 

"Unterhält die Fondation de Luxembourg bevorzugte Verbindungen zu einer ganz speziellen Bank?"

 

"Welche Verwaltungspolitik wird angewendet?"

  

"Wie lauten die von der Fondation de Luxembourg auferlegten Investitionsverpflichtungen bei Schenkungen an Treuhandstiftungen?"

 

 

  

"Unterhält die Fondation de Luxembourg bevorzugte Verbindungen zu einer ganz speziellen Bank?"

 

Die Fondation de Luxembourg wurde gegründet, um allen Banken vor Ort sowie allgemein Family Offices, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerfachleuten, deren Klientel im Bereich der Philanthropie aktiv werden möchte, ein entsprechendes fachkundiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Hierbei nimmt sie eine neutrale Position ein und berät jeden, der ein gemeinnütziges Projekt in größerem Rahmen umsetzen möchte.
Aufgrund des Vertrauens, das die Kunden ihrer jeweiligen Bank entgegenbringen, ist jede einzelne Bank ein wichtiger Partner der Fondation.
 

 

 

"Ich bin Relationship-Manager. Wie muss ich in der Praxis vorgehen, wenn einer meiner Kunden den Wunsch äußert, wohltätig aktiv zu werden?"

 

Am besten ist es, uns direkt zu kontaktieren, um über dieses Vorhaben zu sprechen und die genaue Vorgehensweise festzulegen. Je nachdem, wie stark sich Ihr Kunde bereits mit diesem Thema befasst hat, kann es sinnvoll sein, einen zeitnahen Termin zu vereinbaren und gemeinsam die weiteren Schritte zur Gründung einer Treuhandstiftung einzuleiten. Als Relationship-Manager werden Sie in den gesamten Prozess involviert sein. Ihr Wissen um die Situation Ihrer Kunden und das Verständnis ihrer Bedürfnisse sind für eine durchdachte und effiziente Realisierung des Projekts unverzichtbar.
Wenn die Gründungsvereinbarung der Treuhandstiftung aufgesetzt ist und unterschrieben werden kann, wird die Fondation de Luxembourg gemeinsam mit Ihnen (sofern der Kunde keinen anderen Wunsch äußert) ein Konto im Namen der Fondation de Luxembourg/ Treuhandstiftung XYZ eröffnen, auf das die Vermögenswerte fließen, die der Gründungsstifter seinem Projekt übertragen möchte.

 

 

 

"Wenn ein Gründungsstifter eine Schenkung zugunsten seiner Treuhandstiftung unternimmt, wer verwaltet dann diese Gelder?"

 

Der Gründungsstifter selbst wählt die Bank und den Verwalter, die mit dem Erhalt und der Verwaltung der Vermögenswerte der Treuhandstiftung betraut werden. Zumeist handelt es sich hierbei um die Bank, mit der der Gründungsstifter bereits zuvor im Rahmen seiner eigenen Geschäfte oder der Verwaltung seines Vermögens zusammengearbeitet hat.
Die Fondation de Luxembourg wird also bei dieser Bank das Konto der Treuhandstiftung eröffnen und sie mit der Verwaltung der Vermögenswerte betrauen.

 

"Welche Verwaltungspolitik wird angewendet?"

 

Dem Gründungsstifter bieten sich zwei Möglichkeiten:

  • die gleiche Verwaltungspolitik zu nutzen, die auch auf die Vermögenswerte der Fondation de Luxembourg angewandt wird und durch deren Verwaltungsrat genehmigt ist.
  • oder eigenständig über die Strukturierung der Vermögenswerte seiner Treuhandstiftung zu entscheiden.

Im Allgemeinen entscheidet sich der Gründungsstifter für letztere Variante, die eine beratende oder eine diskretionäre Verwaltung ermöglicht.

 

 

"Wie lauten die von der Fondation de Luxembourg auferlegten Investitionsverpflichtungen bei Schenkungen an Treuhandstiftungen?"

 

Wohltätige Vorhaben erfolgen im Allgemeinen auf langfristiger Grundlage. Aus diesem Grund empfiehlt die Fondation de Luxembourg eine konservative Verwaltung.
Die Fondation de Luxemburg arbeitet jedoch auf pragmatische Weise und möchte daher bzgl. der Verwaltung von Vermögenswerten einer Treuhandstiftung möglichst wenige Verpflichtungen auferlegen. Trotzdem sind die beiden nachfolgend aufgeführten Parameter zu berücksichtigen:

  • Das Risikoniveau der Verwaltung muss mit den Zielen der Treuhandstiftung zu vereinbaren sein: Ist das Ziel der Treuhandstiftung beispielsweise die zeitlich unbeschränkte Weiterführung ihrer Tätigkeiten, so muss die Verwaltungspolitik auf den Erhalt des Stiftungskapitals ausgerichtet sein.
  • Im Übrigen empfiehlt die Fondation de Luxembourg den Gründungsstiftern eine Verwaltungspolitik, die im Einklang mit der Politik des sozial verantwortlichen Investments (ISR) steht, wie sie auch die Fondation de Luxembourg anwendet. Diese Verwaltungspolitik berücksichtigt die sozialen und umweltspezifischen Aspekte, die Führung und den Charakter einer nachhaltigen Entwicklung der Investitionswerte. Darüber hinaus möchte sie die Unternehmen in deren gesellschaftlichem Engagement bestärken (Best-in-Class-Ansatz). Die ISR-Politik der Fondation ist so ausgerichtet, dass die Kohärenz zwischen den Zielen der Treuhandstiftungen und den von ihnen getätigten Investitionen erhalten bleibt.

             

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