Kunstwerke

 

Die Fondation de Luxembourg kann Kunstwerke in Form einer Schenkung, Spende oder einer Hinterlassenschaft erhalten.

 

Die Kunstwerke sollten als solche anerkannt und von hoher Qualität sein um sie einem Museum zur Verfügung zu stellen. Somit wird einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten, Zugang zu einem aus historischer und/oder ästhetischer Sicht interessantem Werk zu finden.

 

Ein Sachverständigenausschuss prüft dabei jegliches Angebot einer solchen Schenkung, Spende oder Hinterlassenschaft  und entscheidet schließlich darüber ob ein Kunstwerk angenommen wird oder nicht. Die Fondation de Luxembourg vertraut dabei auf den Entschluss der Sachverständigen. 

 

Weshalb eine Kunststiftung?

 

Hintergrund zur Errichtung einer Kunststiftung ist Folgendes:  

 

  • den Fortbestand eines Werkes oder einer Sammlung zu garantieren
  • eine Sammlung in ihrer Gesamtheit zu erhalten
  • eine Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und zwar durch Ausstellungen oder Leihgaben an Museen

 

Die Errichtung einer Kunststiftung

 

Ein Stifter kann eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Fondation de Luxembourg gründen und dieser dann Kunstwerke in Form von Schenkung, Spende oder Erbschaft übergeben. 

 

Die Treuhandstiftung soll den Fortbestand der Kunstwerke garantieren und gleichzeitig auf spezielle Wünsche des Stifters eingehen. Jede Treuhandstiftung wird von einem Verwaltungsausschuss verwaltet, in welchem der Stifter oder sein Vertreter anwesend sind. Dieser Ausschuss leitet sämtliche Aktivitäten in die Wege und kontrolliert diese gewissermaßen. Er überblickt zudem auch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Stiftungsverwaltung. 

 

Sofern der Sachverständigenausschuss ein Kunstwerk angenommen hat, stellt die Fondation de Luxemburg sicher, dass eine breite Öffentlichkeit davon profitieren kann. Um dies zu erreichen sucht der Verwaltungsausschuss der Treuhandstiftung einen angemessenen Platz für eine kurz- oder auch längerfristige Leihgabe des  Werkes, - wenn möglich an einem Ort, der bis dato schon eine gewisse Verbindung zu dem Werk hatte. 

 

Einer Kunststiftung unter dem Dach der Fondation de Luxembourg sollte ein ausreichendes Kapital zur Verfügung stehen, um die Instandhaltungs- und Nutzungskosten der Kunstwerke zu garantieren.

Diese Kosten beinhalten Versicherung, Lagerung und Transport im Zusammenhang mit der Leihgabe. 

 

 

                         "Habillage" © Claudie Poinsard

 

                      Copyright: "Le voile levé", Claudie Poinsard

             

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