Detaillierte Beschreibung unserer Abläufe

 

Wie genau wird eine Treuhandstiftung gegründet und verwaltet?

 

Eine Treuhandstiftung ist keine Rechtspersönlichkeit. Per Definition übernimmt sie die Rechtspersönlichkeit der Fondation de Luxembourg. In der Praxis involviert dies den folgenden Ablauf:

 

  • Der Gründer überträgt seine Spende an die Fondation de Luxembourg.
  • Parallel dazu unterzeichnet er ein Abkommen mit der Fondation de Luxembourg, das gewährleistet, dass er die Kontrolle über diese Spende behält. Mit anderen Worten, wird ihm die komplette Kontrolle über die Treuhandstiftung zugesichert, die auf diese Weise ins Leben gerufen wird.
  • Anschließend wird ein Verwaltungsausschuss (gleichbedeutend mit einem Direktorium oder einem Vorstand) gegründet. Dieser Ausschuss besteht aus dem Gründer (wenn der Gründer ein Unternehmen ist, können dies auch mehrere Personen sein), der von einem Vertreter der Fondation de Luxembourg unterstützt und bei Fragen bezüglich des Managements seiner Stiftung beraten wird, und einem unabhängigen Mitglied, in der Regel ein Experte auf dem speziellen Tätigkeitsgebiet der Treuhandstiftung.
  • Der Verwaltungsausschuss validiert alle Entscheidungen bezüglich der Verwaltung, der Investitionspolitik und der von der Treuhandstiftung zu unterstützenden Projekte.
  • Das Vermögen der Treuhandstiftung wird durch eine vom Spender ausgewählte Bank aufbewahrt und verwaltet.
  • Falls der Spender Ratschläge bezüglich seiner Stiftung benötigt, kann er sich jederzeit auf das Fachwissen der Fondation de Luxembourg berufen.
  • Die Fondation de Luxembourg kann Kommunikations- und Marketingleistungen für die Treuhandstiftung erbringen.
  • Sie kann auch Experten in dem von der Treuhandstiftung unterstützten Bereich einberufen, die ihre Ansichten mit dem Gründer besprechen und dazu beitragen, seinen Ansatz bei den unterstützten Projekten zu optimieren.