Verfügbare Strukturen

 

Ein beträchtlicher, langfristiger Beitrag für eine philanthropische Sache erfordert allgemein die Erstellung eines Trägers für die effektive Verwaltung aller finanziellen Aspekte des Projekts: eine gemeinnützige Stiftung. Die Gründung eines solchen Trägers ist jedoch ein langwieriger, komplexer und aufwändiger Verwaltungsprozess.

 

Die Fondation de Luxembourg ermöglicht die Gründung einer Treuhandstiftung unter ihrer Ägide: Dieser Träger verfügt über die gleichen Vorteile wie eine Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, vereinfacht jedoch den Eintragungsablauf beträchtlich (wenige Wochen). Die Fondation de Luxembourg kümmert sich dann um die Verwaltung der neuen Struktur.

 

Es gibt zwei Arten von Treuhandstiftungen:

 

  • Die Treuhandstiftung mit Stiftungskapital: Sie wird in der Regel auf unbestimmte Zeit (mit einer Mindestlebensdauer von 10 Jahren) gegründet. Der Spender stattet seine Stiftung mit Kapital aus. Dieses Kapital wird dann investiert, und die Erträge dieser Investitionen sind die Haupteinnahmequelle, um die Angelegenheiten und Projekte zu unterstützen, die dem Gründer wichtig sind.

  • Die Verbrauchsstiftung: Sie eignet sich besonders für Unternehmen oder Privatpersonen, die einen wiederkehrenden zu leistenden Beitrag einer einmaligen Kapitalspende vorziehen. Der Gründer zahlt seiner Stiftung jedes Jahr einen bestimmten Betrag, um die Sache seiner Wahl zu unterstützen. Dieser periodisch wiederkehrende Geldfluss wird dann in Projekte investiert, die vom Gründer ausgesucht worden sind. 

             

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