Erbschaftsplanung

 

Sofern Sie wünschen, können Sie der Fondation de Luxembourg ein Vermächtnis hinterlassen. Die Fondation wird sich dafür einsetzen, Ihre Vermögenswerte, die Sie dem Gemeinwohl zukommen lassen möchten, bestmöglich nach Ihren Vorstellungen und Wünschen, die Sie in Ihrem Testament niedergeschrieben haben, zu verteilen.  

 

Vor diesem Hintergrund bieten sich Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten:

 

  • Sie können sich sofort mit der Fondation de Luxembourg in Verbindung setzen und eine ruhende Stiftung gründen, die mit dem Tag der Abwicklung Ihres Erbes tätig wird. Hier finden Sie Textbeispiele eines entsprechenden Testaments.
  • Sie können die Fondation de Luxembourg in Ihrem Testament als Erbin Ihrer gesamten Vermögenswerte oder eines Teils dieser einsetzen und festlegen, wie Ihre Unterstützung mit gemeinnützigem Charakter auszusehen hat. Die Fondation de Luxembourg wird sodann alle Schritte einleiten, um diese Vermögenswerte bestmöglich zu verteilen – sowohl langfristig als auch mit dem größtmöglichen Nutzen: Sind die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend, so wird nach Ihrem Tod eine Stiftung gegründet, deren Verwaltung in Ihrem Namen durch die Fondation de Luxembourg erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so können die Mittel in bereits bestehende Treuhandstiftungen einfließen, welche ein gemeinnütziges Ziel nach Ihren Vorstellungen verfolgen.Hier finden Sie Textbeispiele eines entsprechenden Testaments.
  • Sie können die Fondation de Luxembourg als Erbin Ihrer gesamten Vermögenswerte oder eines Teils dieser einsetzen, ohne zusätzliche Angaben zu machen. Das Vermögen wird sodann für das Gemeinwohl genutzt. Hier finden Sie Textbeispiele eines entsprechenden Testaments.

 

Im Großherzogtum Luxemburg bestehen drei unterschiedliche Testamentsformen:

  • das eigenhändige Testament, welches handgeschrieben, datiert und unterzeichnet sein muss
  • das Testament, welches bei einem Notar aufgesetzt wird, also öffentlich ist, wodurch es amtlicher und unanfechtbar wird
  • das mystische Testament, welches vom Erblasser verfasst und einem Notar vor Zeugen verschlossen und versiegelt übergeben wird. Der Notar nimmt über diese Übergabe Urkunde auf.

 

Das der Fondation de Luxembourg vermachte Vermögen wird automatisch investiert und die hieraus entstehenden Erträge werden jedes Jahr Projekten zugeführt, wodurch Sie einen langfristigen Beitrag am Gemeinwohl leisten.

 

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Fondation de Luxembourg anzuweisen, das gesamte Vermögen über einen kürzeren Zeitraum in gemeinnützige Projekte fließen zu lassen. 

 

Die Fondation de Luxembourg meldet das Erbe beim zuständigen Finanzamt und bezahlt die entsprechende Erschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen ist staatlich geregelt und hängt vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen ab. 

             

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